Die Fördermittel könnten z.B. in Form eines Stiftungsvermögens langfristig angelegt
werden, wobei nur die laufenden Zinserträge den Bürgern der Gemeinde zugute kämen.
Auf der Basis von 6 Windrädern und einer jährlichen Fördersumme von je 6000,- € ergäbe
sich nebenstehende Vermögens- und Ertragsentwicklung (5 % jährliche
Verzinsung angenommen).
Nach 20 Jahren
(Laufzeit der EEG-Umlage, Mindestlaufzeit der Anlagen) ist der Zinsertrag auf die
Größenordnung der Förderung gestiegen. Selbst wenn die Förderung dann wegen
einer Außerbetriebnahme der Anlagen beendet würde, wären weiterhin jährliche
Mittel zwischen 30.000 € und 40.000 € verfügbar. |
nach... Jahren |
Vermögensstand |
Zinsen/Jahr (5% p.a.) |
1 |
36.000 € |
1.800 € |
2 |
72.000 € |
3.600 € |
5 |
180.000 € |
9.000 € |
10 |
360.000 € |
18.000 € |
15 |
540.000 € |
27.000 € |
20 |
720.000 € |
36.000 € |
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