|
Förderungvertrag zwischen Grundeigentümern und Betreiber des Windparks
Die Grundeigentümer der Flächen für den geplanten Windpark haben mit der Betreibergesellschaft
SAB Windteam
einen Vertrag geschlossen. In der Sitzung des Dettumer Gemeinderats vom 20.2.2013 stellte Dr. Jürgen Eppers den Vertrag vor. Dr. Eppers ist Sprecher der Eigentümergemeinschaft. Der Vertrag wurde kurz vor Weihnachten 2012 abgeschlossen. Beteiligt sind fast alle Grundeigentümer, sodass die infrage stehenden Flächen zu mehr als 95% dem Vertrag unterliegen. - Der Vertrag
enthält auch Bestimmungen über finanzielle Zuwendungen zur Förderung soziokultureller Zwecke an die betroffenen Gemeinden.
Zahlen und Fakten, die im Vertrag geregelt werden:
Geplant sind insgesamt 23 Windräder.
Es sollen weiterhin Windräder mit einer Nennleistung von 3 MW gebaut werden.
Nach neuesten Planungen sieht die Betreibergesellschaft jetzt Anlagen des Typs
Enercon E-115 (115 m Durchmesser der von den Rotoren überstrichenen Fläche)
vor. Die Gesamthöhe entspricht etwa der Höhe der bisher angedachten E-101.
Der geplante Windpark umfasst eine Gesamtfläche von ca. 360 ha.
Der größte Teil der Fläche gehört zur Gemarkung Ahlum, sodass
- auf Ahlumer Gebiet etwa 15 Windräder,
- auf Dettumer Gebiet 6 - 7 Windräder und
- auf Volzumer Gebiet 1 - 2 Windräder
stehen werden.
Etwa 20 % der projektierten Anlagen (auf ganze Anlage aufgerundet) sind als so
genannte "Bürger-Windräder" vorgesehen. D. h. Bürger der jeweiligen
Gemeinden können (in einem so genannten "closed shop"-Verfahren) vorrangig
Anteile erwerben. Sollten weniger Bürger-Windräder als geplant realisiert werden, wird die
Betreibergesellschaft die "übrig gebliebenen" Anlagen selbst übernehmen.
Für Dettum sind 2 Bürger-Windräder vorgesehen. Diese Anlagen werden
zunächst Bürgern der Gemeinde Dettum zum Erwerb (von Anteilen) angeboten. Sollten in
dieser ersten Runde nicht genügend Anteile gezeichnet werden, können in einer zweiten
Runde Bürger der Samtgemeinde Sickte Anteile an den Dettumer Bürger-Windrädern
erwerben.
Der Vertrag legt fest, dass die Bürger der betroffenen Gemeinden eine finanzielle
Zuwendung für jedes Windrad in ihrer Gemarkung erhalten. Die Fördergelder fließen
in je einen örtlichen Förderverein oder eine örtliche Stiftung. Nähere
organisatorische Einzelheiten wird die Eigentümergemeinschaft (in Diskussion mit den
Bürgern?) noch festlegen.
Die Förderung beträgt im Einzelnen (*):
- 1% der pro Jahr und Anlage durch die EEG-Umlage erzielten Einnahmen
(die EEG-Umlage ist derzeit für 20 Jahre garantiert)
- mindestens aber € 6000,- pro Jahr und Anlage
Auf der Basis dieser Zahlen haben wir eine
Modellrechnung über die zu erwartenden
Fördermittel angestellt.
(*) Diese Details sind im Vertrag nur für die Ahlumer Windräder so festgelegt.
Die Dettumer Eigentümergemeinschaft hat sich jedoch intern ebenfalls auf diese Zahlen
festgelegt und sie auch öffentlich so kommuniziert. Sie sieht sich nach Aussage von
Jürgen Eppers damit auch im Wort.
Der Vertrag stellt sicher, dass die Gewerbesteuer-Einnahmen in die jeweilige
Gemeinde fließen, in deren Gemarkung die Anlagen stehen, weil die Betreibergesellschaft
nötigenfalls in jeder Gemeinde eine Geschäftsstelle einrichten muss. Wir stellen auch eine
Modellrechnung über die zu erwartenden
Gewerbesteuereinnahmen durch die Gemeinde Dettum auf.
|