Mögliche jährliche Gewerbesteuereinnahmen
der Gemeinde Dettum aus dem Betrieb des Windparks

Der Vertrag der Grundstückseigentümer mit der Betreibergesellschaft legt u.a. fest, dass die Gewerbesteuer aus den Gewinnen des Windparkbetriebs ausschließlich den betroffenen Gemeinden zugute kommt. Die Höhe der Gewerbesteuer ist einigen Unwägbarkeiten unterworfen. Trotzdem gibt es feste Rahmenbedingungen, die eine grobe Schätzung ermöglichen. Dazu hat ein Steuerberatungsbüro etwa folgende Rechnung für eine Anlage (grob geschätzte Kosten: 5 Mio €) aufgemacht und im BeekeHus vorgetragen:

In den ersten 16 Jahren

Die Investitionskosten können linear abgeschrieben werden. In diesem Zeitraum schmilzt der Gewinn durch etliche Unkosten (geschätzt und gerundet). - Die folgenden Beträge beziehen sich auf 1 mittleres Jahr.

Für jeweils 1 Anlage:
 600.000 €  (Einnahmen, EEG-Umlage)
-300.000 €  (lineare Abschreibung)
- 80.000 €  (Zinsen, linear fallend)
- 80.000 €  (Pacht)
- 80.000 €  (Wartungskosten, linear steigend)
- 30.000 €  (Versicherung, Geschäftsf., ...)
----------
  30.000 €  (Gewerbeertrag)
   1.050 €  (Messbetrag M = 3,5% davon)
   4.000 €  (Gewerbesteuer = M * 3,75%)
   =======
Für insgesamt 6 Anlagen:   24.000 € / Jahr

In den darauf folgenden Jahren

In diesem Zeitraum entfällt die Abschreibung auf die Investitionskosten. Dafür steigen die Wartungskosten, und der Pachtbetrag wird neu berechnet. - Die folgenden Beträge beziehen sich auf das Jahr 17.

Für jeweils 1 Anlage:
 600.000 € (Einnahmen, EEG-Umlage)
- 80.000 € (Abschreibung)
-      0 € (Zinsen)
- 95.000 € (Pacht)
-105.000 € (Wartungskosten)
- 30.000 € (Versicherung, Geschäftsf., ...)
----------
 290.000 € (Gewerbeertrag)
  10.150 € (Messbetrag M = 3,5% davon)
  38.000 € (Gewerbesteuer = M * 3,75%)
  ========
Für insgesamt 6 Anlagen:   228.000 € / Jahr