Leserbrief: Keine Gesundheitsgefährdung durch tieffrequenten Schall

Zum Artikel "Bürgerbefragung zum Windpark" vom 7. September:

Der Artikel befasst sich in weiten Teilen mit einer Einlassung der Bürgerinitiative (BI) windpark-ade.de, vorgetragen in einer Infoveranstaltung am 31.8. in Ahlum. Ich möchte zunächst einige Darstellungen im Artikel zu diesem Punkt richtigstellen: Die BI hat kein Gutachten vorgestellt, Herr Mittwollen ist kein Gutachter in Schallfragen, und er hat auch keine eigenen Untersuchungen im Windpark Nauen vorgenommen. Schließlich hat der ZGB nicht 1.200 m, sondern 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung zugrunde gelegt. [Die Fehler im Artikel will ich nicht der Bürgerinitiative anlasten. Der Artikel ist schlicht etwas schlampig geschrieben. Nachträgliche Anmerkung des Verfassers]

Die BI hat auf der Basis der Messergebnisse eines im Internet verfügbaren Schallgutachtens zum Windpark bei Nauen eigene Überlegungen angestellt. Demnach müsse dessen Mindestabstand zur Wohnbebauung mindestens 3.500 m betragen, um dem Entwurf der neuen DIN 45680 zum Schutz gegen tieffrequenten Schall Genüge zu tun. Wären diese Zahlen korrekt, stellten die bisher gebauten 22.000 Windkraftanlagen in Deutschland einen Umweltskandal größten Ausmaßes dar mit erheblichem Gefahrenpotenzial für die Gesundheit. Jegliche Planung von Windparks in unserem dicht besiedelten Land wäre künftig ohne Chance.

Niemand wird Einwände gegen die Anwendung eines neuen DIN-Entwurfs haben. Wie plausibel sind aber Überlegungen, die aus der Weiterentwicklung einer DIN derart gravierende Folgen ableiten? Anzuerkennen ist das Bemühen von engagierten Bürgern, sich so tief in das komplexe Gebiet der Schallausbreitung und der zugehörigen Normen einzuarbeiten. Aber wie seriös sind die Folgerungen eines "kundigen Laien"? Herr Mittwollen hat eigene Annahmen und Analogieschlüsse eingeräumt. Möglicherweise haben die zu dem etwas verzerrenden Ergebnis geführt.

Warum wurde das Arbeitspapier der BI erst in diesen Tagen dem ZGB vorgestellt und einer hochrangigen Expertenkommission zugeleitet? Die dazu in Ahlum gezeigten Folien waren mehrere Wochen früher datiert. Vor der Bürgerbefragung macht sich eine spektakuläre Aussage sicher besser als ein negativer Prüfungsbericht darüber.

Die Überlegungen der BI tragen leider nur zu neuer Verunsicherung bei. Konkrete Gesundheitsgefährdungen belegt man durch die Dokumentation entsprechender Gesundheitsschädigungen und nicht durch Spekulationen. Seriöser als Meldungen auf windkraftgegner.de, windwahn.de o.ä. erscheinen mir Aussagen wie die des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: "... haben nach heutigem Stand der Wissenschaft Windkraftanlagen keine schädlichen Auswirkungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen."