Stellungnahme des Gemeinderats Dettum zum geplanten Projekt

Am 8.2.2012 sah sich der Gemeinderat Dettum noch außerstande, eine Stellungnahme zu dem Projekt abzugeben. Er wandte sich stattdessen mit einem Fragenkatalog an den ZGB, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu bekommen. Der ZGB hat bisher nicht detailliert schriftlich geantwortet. Die über 2-jährige Diskussion hat jedoch eine weitgehende Klärung der offenen Fragen erbracht. Das sieht offenbar der Gemeinderat auch so.

Einstimmiger Beschluss auf der Sitzung vom 16.1.2014:

 

Stellungnahme des Gemeinderates Dettum
zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig
1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung

Der Gemeinderat Dettum befasst sich seit mehr als 2 Jahren mit dem Thema der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Dabei hören wir von Einwohnerinnen und Einwohnern ablehnende als auch befürwortende Stimmen. Wir als Vertreter der Einwohnerinnen und Einwohnern nehmen alle diese Bedenken, Anregungen, Forderungen, Stimmen etc. sehr ernst.

Angesichts der Endlichkeit fossiler Energieträger und ihres Beitrages zur Klimaerwärmung ist der Ausbau der regenerativen Energieversorgung notwendig. Wir müssen die Verantwortung für unsere Umwelt und saubere Energieversorgung ernst nehmen. Auch wir wissen um die mögliche Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen und möchten gern weiterhin in naturbelassener Umgebung wohnen.

Wir sind uns bewusst, dass jeder einzelne seinen Teil zur Einsparung fossiler Energie beitragen muss.

Die Vorgehensweise des ZGB, die vielen Informationsveranstaltungen und das insgesamt transparente Verfahren der letzten 2 Jahre waren ausgezeichnet. Der ZGB hat unter Beachtung der politischen Vorgaben alle Möglichkeiten der Gefährdung und Beeinträchtigung von Windenergieanlagen berücksichtigt.

 

Nach Abwägung der Argumente kommt der Rat zu dem Entschluss, Windkraftanlagen auf Dettumer Gemeindegebiet zu befürworten. Die Forderung des Gemeinderates bleibt bestehen, dass bei dem weiteren Planungs- und Genehmigungsverlauf immer der neueste Erkenntnisstand berücksichtigt wird.