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             Die Fördermittel könnten z.B. in Form eines Stiftungsvermögens langfristig angelegt
            werden, wobei nur die laufenden Zinserträge den Bürgern der Gemeinde zugute kämen.
            Auf der Basis von 6 Windrädern und einer jährlichen Fördersumme von je 6000,- € ergäbe
            sich nebenstehende Vermögens- und Ertragsentwicklung (5 % jährliche
            Verzinsung angenommen). 
            Nach 20 Jahren
            (Laufzeit der EEG-Umlage, Mindestlaufzeit der Anlagen) ist der Zinsertrag auf die
            Größenordnung der Förderung gestiegen. Selbst wenn die Förderung dann wegen
            einer Außerbetriebnahme der Anlagen beendet würde, wären weiterhin jährliche
            Mittel zwischen 30.000 € und 40.000 € verfügbar.  | 
        
            
                
                    nach... Jahren | 
                    Vermögensstand | 
                    Zinsen/Jahr (5% p.a.) |  
                | 1 | 
                    36.000 € | 
                    1.800 € |  
                | 2 | 
                    72.000 € | 
                    3.600 € |  
                | 5 | 
                    180.000 € | 
                    9.000 € |  
                | 10 | 
                    360.000 € | 
                    18.000 € |  
                | 15 | 
                    540.000 € | 
                    27.000 € |  
                | 20 | 
                    720.000 € | 
                    36.000 € |  
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