Mögliche Förderung für soziokulturelle Zwecke aus dem Betrieb des Windparks

Der Vertrag der Grundstückseigentümer mit der Betreibergesellschaft legt eine finanzielle Förderung der betroffenen Gemeinden für soziokulturelle Zwecke fest. Ausgehend von der dort genannten Mindestförderung versuchen wir hier eine

Modellrechnung zum finanziellen Ertrag der Förderung:

Die Fördermittel könnten z.B. in Form eines Stiftungsvermögens langfristig angelegt werden, wobei nur die laufenden Zinserträge den Bürgern der Gemeinde zugute kämen. Auf der Basis von 6 Windrädern und einer jährlichen Fördersumme von je 6000,- € ergäbe sich nebenstehende Vermögens- und Ertragsentwicklung (5 % jährliche Verzinsung angenommen).

Nach 20 Jahren (Laufzeit der EEG-Umlage, Mindestlaufzeit der Anlagen) ist der Zinsertrag auf die Größenordnung der Förderung gestiegen. Selbst wenn die Förderung dann wegen einer Außerbetriebnahme der Anlagen beendet würde, wären weiterhin jährliche Mittel zwischen 30.000 € und 40.000 € verfügbar.

nach...
Jahren
Vermögensstand Zinsen/Jahr
(5% p.a.)
1 36.000 € 1.800 €
2 72.000 € 3.600 €
5 180.000 € 9.000 €
10 360.000 € 18.000 €
15 540.000 € 27.000 €
20 720.000 € 36.000 €