Informationsabend des Zweckverbands Großraum Braunschweig zum Windpark
am 1.2.2012 im BeekeHus Dettum

Die beiden vortragenden Mitarbeiter des ZGB machten deutlich, dass sie die Vorgaben der Bundes- und Landespolitik umsetzen müssen. Ihre Aufgabe ist ein "Master-Plan" für die Weiterentwicklung der Windenergienutzung durch die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008. Wesentliche bisherige Aufgabe war das Suchen von möglichen Flächen, die nicht für eine anderweitige Nutzung vorgesehen bzw. nicht besonders schützenswert sind, für den Bau oder die Erweiterung von Windparks. Dieser Schritt der Vorplanung ist nun abgeschlossen.

Das Land Niedersachsen will die Energieerzeugung durch Windkraft bis 2020 auf etwa 14.000 MegaWatt (MW) steigern. In weiteren Schritten soll die Energieerzeugung schließlich zu 100% aus erneuerbaren Quellen erfolgen. Wenn man diese Ziele auf das Verbandsgebiet (ca. 11% der Landesfläche) herunterrechnet, müssten im Großraum Braunschweig bis 2020 in der Größenordnung von 1.500 MW mittels Windkraft erzeugt werden. Derzeit steht im Verbandsgebiet nur eine installierte Leistung aus Windkraft von etwa 580 MW zur Verfügung.

Zur Steigerung der Windenergieerzeugung gibt es diese Ansätze:

  1. Ersatz alter Anlagen durch leistungsfähigere neue ("Repowering"). Der Ertrag lässt sich nur grob abschätzen, könnte aber in der Größenordnung von 300 MW liegen.
  2. Erweiterung bestehender Windparkflächen mit entsprechenden zusätzlichen Anlagen, z.B. nahe Remlingen. Der Ertrag lässt sich kaum abschätzen. Die betreffenden Gemeinden stehen entsprechenden Projekten jedoch vielfach positiv gegenüber.
  3. Bau von neuen Windparks auf neuen Flächen, wie z.B. zwschen Ahlum und Dettum. Der Ertrag lässt sich erst in Abhängigkeit von der schließlich zur Verfügung stehenden Gesamtfläche grob abschätzen (je 10 ha eine Anlage, je Anlage derzeit etwa 3 MW). Genauere Zahlen über die zur Verfügung stehenden Flächen wurden leider nicht genannt.

Aus den Vorträgen und Beiträgen ließen sich weiterhin diese Einschätzungen entnehmen:

  • Die Fläche zwischen Ahlum und Dettum ist durch Lage, Zuschnitt und Größe (über 300 ha) für den Bau eines Windparks besonders gut geeignet.
  • Durch die Wahrung eines Abstands von 1.000m zu den Dörfern haben Klagen wegen Geräuschbelästigung, Schattenwurf u. dergl. keine Chance. Nur andere darüber hinaus gehende Beeinträchtigungen könnten bei entsprechenden Begründungen zu einem Verzicht auf die Nutzung einer ansonsten geeigneten Fläche führen.
  • Nach derzeitigem Stand sind keine zusätzlichen Striomversorgungseinrichtungen nötig, um die erzeugte Energie abzuführen.