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Recherchen zu Schallimmissionen von Windkraftanlagen
Recherche bei Wikipedia:
Der Schall von Windkraftanlagen ist in der Hauptsache das Windgeräusch der sich
im Wind drehenden Rotorblätter. Der A-bewertete Schallleistungspegel wird nach
genormten Verfahren durch akustische Messungen bestimmt. Gängige Werte liegen
zwischen 98 dB und 109 dB [dB = Dezibel]. Diese Werte stellen die
rechnerische Konzentration der Schallenergie der Rotorfläche auf einen Punkt in der
Rotormitte dar. An keinem Ort an der Windkraftanlage, zum Beispiel auf der Gondel, wird
er tatsächlich erreicht. Für die Vorhersage der Schallimmission an weiter entfernten
Orten ist diese Vereinfachung vollkommen ausreichend.
Die stärkste Wahrnehmbarkeit wird bei 95 Prozent der Nennleistung angenommen,
also bei Windgeschwindigkeiten zwischen etwa 10 und 12 m/s [ca. 40 km/h]
in Nabenhöhe. Bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten sind die Schallleistungspegel
geringer, bei höheren werden sie von natürlichen Windgeräuschen überlagert. Bei einer
als Punkt betrachteten Schallquelle nimmt die Lautstärke bei Verdoppelung des
Messabstandes jeweils um etwa 6 dB ab. Mit 500 Meter Abstand zum nächsten
Wohngebäude ist der Schalleinfluss einer einzelnen Windkraftanlage in jedem Fall unter
45 dB(A), oft wird bereits bei 300 Meter dieser Wert unterschritten.
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Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (siehe auch Technische Anleitung
Lärm) darf die von einer technischen Anlage verursachte Schallimmission in
Deutschland in reinen Wohngebieten nachts einen A-bewerteten Dauerschalldruckpegel
von 35 dB nicht überschreiten (allgemeines Wohngebiet 40 dB, Dorf- und
Mischgebiet 45 dB, Gewerbegebiet 50 dB, Industriegebiet 70 dB).
Recherche beim Westfälischen Umweltzentrum (Paderborn):
... Zu beachten ist, daß der Schallpegel der Nebengeräusche des Windes schneller
mit der Windgeschwindigkeit steigt als der der Windkraftanlage. Ab einer
Windgeschwindigkeit von etwa 8 m/s [ca. 30 km/h] überwiegen die
Nebengeräusche, so daß Lärmemissionen nur für geringe Windstärken beachtenswert
sind.
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