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Recherchen zu Schallimmissionen von Windkraftanlagen
    Recherche bei Wikipedia:  
    Der Schall von Windkraftanlagen ist in der Hauptsache das Windgeräusch der sich
        im Wind drehenden Rotorblätter. Der A-bewertete Schallleistungspegel wird nach
        genormten Verfahren durch akustische Messungen bestimmt. Gängige Werte liegen
        zwischen 98 dB und 109 dB [dB = Dezibel]. Diese Werte stellen die
        rechnerische Konzentration der Schallenergie der Rotorfläche auf einen Punkt in der
        Rotormitte dar. An keinem Ort an der Windkraftanlage, zum Beispiel auf der Gondel, wird
        er tatsächlich erreicht. Für die Vorhersage der Schallimmission an weiter entfernten
        Orten ist diese Vereinfachung vollkommen ausreichend.  
    Die stärkste Wahrnehmbarkeit wird bei 95 Prozent der Nennleistung angenommen,
        also bei Windgeschwindigkeiten zwischen etwa 10 und 12 m/s [ca. 40 km/h]
        in Nabenhöhe. Bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten sind die Schallleistungspegel
        geringer, bei höheren werden sie von natürlichen Windgeräuschen überlagert. Bei einer
        als Punkt betrachteten Schallquelle nimmt die Lautstärke bei Verdoppelung des
        Messabstandes jeweils um etwa 6 dB ab. Mit 500 Meter Abstand zum nächsten
        Wohngebäude ist der Schalleinfluss einer einzelnen Windkraftanlage in jedem Fall unter
        45 dB(A), oft wird bereits bei 300 Meter dieser Wert unterschritten.  
    ...  
    Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (siehe auch Technische Anleitung
        Lärm) darf die von einer technischen Anlage verursachte Schallimmission in
        Deutschland in reinen Wohngebieten nachts einen A-bewerteten Dauerschalldruckpegel
        von 35 dB nicht überschreiten (allgemeines Wohngebiet 40 dB, Dorf- und
        Mischgebiet 45 dB, Gewerbegebiet 50 dB, Industriegebiet 70 dB).  
    
        Recherche beim Westfälischen Umweltzentrum (Paderborn):  
 
    ... Zu beachten ist, daß der Schallpegel der Nebengeräusche des Windes schneller
        mit der Windgeschwindigkeit steigt als der der Windkraftanlage. Ab einer
        Windgeschwindigkeit von etwa 8 m/s [ca. 30 km/h] überwiegen die
        Nebengeräusche, so daß Lärmemissionen nur für geringe Windstärken beachtenswert
        sind.  
 
              
            
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